Trinkwasserverordnung Neuregelung

Nutzen Dritte, wie z. B. Mieter oder Hotelgäste das Leitungswasser Ihrer Immobilie? 

Dann sind Sie im Sinne des Gesetzes Betreiber einer Trinkwasserinstallation und als solcher ab dem 1. November 2011  verpflichtet,  jährlich Untersuchungen Ihres Wassers durchzuführen! In dieser neuen Fassung der TrinkwV ist vorgeschrieben, dass eine Untersuchung auf Legionellen sowie weitere Mikrobiologie und Schwermetalle mindestens einmal im Jahr durchzuführen ist. Das Ergebnis muss den betroffenen Verbrauchern (z.B. Nutzer, Mietern, Gästen) zur Kenntnis gegeben werden. 
Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Werte ist das Gesundheitsamt zu informieren. Die Gesundheitsämter sind angehalten die ermittelten Werte zu dokumentieren und zu überwachen. Legionellen sind Mikroorganismen, die über die Lunge aufgenommen werden und bei schwachen Immunsystem häufig zum Tode führen. 

 

Übertragung der Legionellen auf den Menschen [Wikipedia]

Eine Übertragung von Legionellen ist prinzipiell durch Kontakt mit Leitungswasser möglich, wenn die Legionellen in die tiefen Lungenabschnitte gelangen.

Nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst das Einatmen bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (Aspiration bzw. Inhalation z. B. beim Duschen, bei Klimaanlagen, durch Rasensprenger oder in Whirlpools) kann zur Erkrankung führen.

Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt für Personen mit intaktem Immunsystem keine Gesundheitsgefahr dar.

Eine Übertragung von Legionellose wird insbesondere mit folgenden technischen Systemen in Verbindung gebracht: Warmwasserversorgungen (z. B. in Wohnhäusern, Krankenhäusern, Heimen, Hotels), raumlufttechnische Anlagen (Klimaanlagen), Luftbefeuchter, Badebecken, insbesondere Warmsprudelbecken (Whirlpools), sowie sonstige Anlagen, die einen Spray von Wassertröpfchen erzeugen.

Die Firma Rohrdok bietet bundesweit die nötigen Untersuchungen inklusive der dazugehörigen Probenahme bis hin zum 

beurteilten Prüfbericht mit Handlungsvorschlägen an.

 

Zum besseren Verständnis: 

Als Betreiber einer Trinkwasserinstallation im Sinne des Gesetztes gilt, wer 
1. eine Großanlage zur zentrale Warmwassererzeugung betreibt, die einen Trinkwasserspeicher von >400 Litern und/oder Rohrleitungen von >3 Liter zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle besitzt UND
2. damit Wasser für die Öffentlichkeit, also für jeden außer sich selbst, zur Verfügung stellt

Somit ist jeder, der Wohnungen vermietet ob direkt oder als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), ein Hotel oder eine Gaststätte betreibt, ebenso zur Untersuchung verpflichtet wie die Betreiber öffentlicher Gebäude wie Schulen, Kindergärten, Sportanlagen, Krankenhäuser und Alten- oder Pflegeheimen. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie das Wasser von einem Wasserversorger in einwandfreien Zustand erhalten. Die zu untersuchenden Parameter verändern sich in der Trinkwasserinstallation (Rohre, Erwärmungsanlage etc.) und müssen daher gesondert und vor allem am Ort der Abgabe bzw. Nutzung also bei Ihnen im Gebäude untersucht werden.

Tipp: Bei Vermietung sind diese Kosten umlagefähig, d. h. sie können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Unser Angebot: 


In Ihrem Auftrag erledigen wir alles für Sie: Probenahme, Analytik, Prüfbericht mit Beurteilung und weitergehenden Informationen sowie einem fertig erstellten Aushang zur Information Ihrer Mieter, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

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Dirk Krenzke in Kaltenkirchen, DE auf Houzz